Versicherungen Nadine Gebauer

Gebauer Versicherungen Logo 1

 (03663) 42 45 441

Logo

Gebauer Versicherungen Logo 1

Darf man den Fahrzeugschein im Auto lassen?

Damit wollte sich die Geschädigte nicht abfinden, sie zog vor Gericht.

Nach einem langen Weg durch die Instanzen sprach das Oberlandesgericht (OLG) Dresden kürzlich abschließend Recht: In diesem Fall stellt es keine grobe Fahrlässigkeit oder Gefahrerhöhung dar, den Fahrzeugschein im Auto zu belassen. Denn im Handschuhfach war er für potenzielle Diebe nicht sichtbar; bei einer Deponierung hinter der Windschutzscheibe sähe es also anders aus. In die gleiche Richtung gingen zuvor schon die OLGs Oldenburg und Hamm, die den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht dadurch verwirkt sahen, dass der Fahrzeugschein nicht mitgenommen wird.

Das OLG Celle hingegen gab 2007 einem Versicherer recht, der sich auf Leistungsfreiheit wegen geänderter Gefahrenlage berief.
Fazit: Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den Fahrzeugschein mit sich führt und nicht im Auto liegen lässt.

Kontaktieren Sie mich:

Telefon:
(03663) 42 45 441
0179 70 82 478 

E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontakt

 

Erstinformation

Impressum

Datenschutz

Versicherungen Nadine Gebauer in Schleiz